Liebe Schützen,
aufgrund behördlicher Auflagen muss jederzeit eine sichere und gesetzeskonforme Waffen- und Munitionsaufbewahrung gewährleistet sein. Dafür haben wir hier zwei Merkblätter eingestellt.
Merkblatt vom Bundesverwaltungsamt, Stand 12/2018
Merkblatt der Stadt Straubing, Stand 06.07.2017