Die Ausbildung und Prüfung zum Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde (§ 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV) erfolgt nach den “Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für den Nachweis der Sachkunde”.
Voraussetzung zur Teilnahme sind Volljährigkeit und Mitgliedschaft im Bayerischen Sportschützenbund.
Personalausweis, Schützenausweis, Schreibzeug und Gehörschutz (wenn vorhanden) ist mitzubringen.